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   OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - I-6 U 247/14   

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https://dejure.org/2016,28818
OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - I-6 U 247/14 (https://dejure.org/2016,28818)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2016 - I-6 U 247/14 (https://dejure.org/2016,28818)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - I-6 U 247/14 (https://dejure.org/2016,28818)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt des Veräußerers von Geschäftsanteilen vom Kaufvertrag wegen Pflichtverletzungen des Erwerbers

  • rechtsportal.de

    BGB § 433 Abs. 1 ; BGB § 242 ; BGB § 323 Abs. 1
    Rücktritt des Veräußerers von Geschäftsanteilen vom Kaufvertrag wegen Pflichtverletzungen des Erwerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 241/10

    Weigerung eines Notars zur Auszahlung eines hinterlegten Geldbetrags im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 6 U 247/14
    Hierzu werde auf die Ausführungen des BGH im Beschluss vom 29.09.2011, V ZB 241/10, verwiesen.

    Soweit die Beklagte sich in ihrer Berufungsbegründung erneut darauf beruft, dass der BGH in dem Verfahren V ZB 241/10 davon ausgegangen sei, dass der Vergleich das Übergabeprotokoll ersetzt habe, verkennt sie, dass der BGH in seinem Beschluss vom 29.09.2011 lediglich gerügt hat, dass das Beschwerdegericht den Wortlaut des Vergleichs vom 23.07.2010 nicht hinreichend berücksichtigt habe (Anlage B 6 S. 9), zum Inhalt des Vergleichs vom 06.05.2010 aber keine Ausführungen gemacht hat.

    Der BGH hat dies in seiner Entscheidung im Notarbeschwerdeverfahren (V ZB 241/10) nicht anders gesehen, sondern erst den nach dem Rücktritt der Klägerin geschlossenen Vergleich vom 23.07.2010 als ausreichend erachtet.

  • OLG Köln, 31.01.2014 - 6 U 119/12

    Irreführung durch Bewerbung eines Rasiergeräts mit die Haut gesunderhaltender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 6 U 247/14
    Insoweit werde auf die Ausführungen der 2. Kammer für Handelssachen im Urteil vom 14.06.2012 (32 O 6/12) und den Hinweisbeschluss des Senats vom 07.05.2013 (I-6 U 119/12) Bezug genommen.

    Der Senat verweist, soweit es die Wirksamkeit des Rücktritts anbelangt, zur Begründung in erster Linie auf seinen Hinweisbeschluss vom 07.05.2013 in dem zwischen denselben Parteien geführten Verfahren I-6 U 119/12.

    Nach dem Rücktritt vom Vertrag hatte die Klägerin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zustimmung zur Auszahlung des hinterlegten Betrags nebst Zinsen aus § 346 Abs. 1 BGB (vgl. Hinweisbeschluss des Senats I-6 U 119/12).

  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 307/13

    Aufschiebend bedingter Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit des Verkaufs eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 6 U 247/14
    (2) Weiter kommt hinzu, dass sich die Klägerin von einem insgesamt aufschiebend bedingten Vertrag deshalb hätte lösen können, weil ihr ein weiteres Zuwarten auf die Vorlage des Übergabeprotokolls im Zeitpunkt ihrer Rücktrittserklärung unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar geworden war (vgl. BGH Urt. v. 02.10.2015, V ZR 307/13, juris Rz. 21 = MDR 2016, 79 f.).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 271/05

    Rechte des Gläubigers bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 6 U 247/14
    Denn nach Sinn und Zweck ist § 288 BGB auch auf den Verzug mit einer Freigabeerklärung in Bezug auf hinterlegtes Geld entsprechend anzuwenden, weil dem Gläubiger auch in dieser Fallkonstellation ein Geldbetrag, auf den er einen Anspruch hat, schuldhaft und rechtswidrig vorenthalten wird (BGH, Urt. v. 25.04.2006, XI ZR 271/05, juris Rz. 8, 10 = NJW 2006, 2398).
  • BGH, 27.09.2001 - III ZR 318/00

    Entstehen des Maklerlohns bei Vermittlung einer nicht genehmigten Spielhalle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 6 U 247/14
    Hängt die Wirksamkeit eines (Haupt-) Vertrags vom Eintritt einer Bedingung ab, so kann nach § 652 Abs. 1 S. 2 BGB die versprochene Maklerprovision erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt (BGH, Urt. v. 27.09.2001, III ZR 318/00, NJW-RR 2002, 50 f.).
  • BGH, 01.10.1986 - VIII ZR 132/85

    Leistung des Schadensersatzanspruchs im Hinblick auf eine vorvertragliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 6 U 247/14
    Hat der Schuldner zu erkennen gegeben, dass er trotz des Verhaltens des Gläubigers auf Vertragserfüllung besteht, so geht es nicht an, die Gläubigerrechte nach einer späteren Meinungsänderung des Schuldners und dessen unberechtigter Vertragsaufsage auszuschließen (BGH NJW 1987, 251, 253).
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